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  1. Häufige Fragen - FAQ

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Meyer & Partner Steuerberater

1) Wonach rechnet der Steuerberater die Gebühren ab?

Bei der Abrechnung der Gebühren ist der Steuerberater grundsätzlich an die Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) gebunden.

2) Wie hoch sind die Kosten für einen Steuerberater?

Eine angemessene Erstberatung, in der wir uns zusammen mit Ihnen einen Überblick über Ihre benötigten Leistungen und persönlichen Verhältnisse machen, ist bei uns kostenlos. Alle weiteren Leistungen werden individuell berechnet und im Vorwege mit Ihnen besprochen.

3) Ich will den Steuerberater wechseln. Was benötigen Sie von mir und wann kann ich wechseln?

Grundsätzlich wenden Sie sich zunächst einmal an uns. Es wird dann zusammen mit Ihnen geschaut, welche Unterlagen wir in diesem Fall benötigen (z.B. letzte Saldenliste, um die Buchführung weiterzuführen, sowie die aktuellen Belege).

Sie können grundsätzlich jederzeit wechseln, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Berater nicht an einen Vertrag gebunden sind.

4) Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchführung?

Im Allgemeinen benötigen wir zunächst alle Wareneingangs- und Ausgangsrechnungen sowie die Bankauszüge und sofern vorhanden eine Kopie des Kassenbuchs. Die Bankauszüge sollten nach der jeweiligen Bank und den Konten chronologisch geordnet werden. Letztendlich kommt es darauf an, ob Sie Bilanzierer sind oder Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.

5) Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es, wenn ich meinen PKW privat und beruflich nutze?

Damit ein betrieblicher PKW vorliegt, muss dieser zu mindestens 10% betrieblich genutzt werden. Die Privatnutzung ist der Steuer zu unterwerfen, wobei sich unterschiedliche Methoden anbieten:

  • 1% Methode
  • Fahrtenbuch
  • Schätzungsmethode

Gerne ermitteln wir für Sie die beste Lösung. Sprechen Sie uns an.

6) Wie lange kann ich einen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden?

Ab 1. Januar 2008 müssen Dienstnehmer noch vor Arbeitsantritt – auch bei nur fallweiser Beschäftigung – beim zuständigen Sozialversicherungsträger angemeldet werden.

7) Berät Meyer & Partner nur Unternehmen oder auch Privatpersonen?

Gerne beraten wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. (Siehe Leistungen)

8) Wie lange muss ich meine Geschäftsunterlagen aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für z.B. Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und Buchungsbelege beträgt 10 Jahre. Alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren.

9) Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet, z. B.

  • wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 € betragen
  • wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat
  • wenn der Arbeitnehmer bestimmte Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € bezogen hat
  • wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahrs nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist

Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob für Sie persönlich eine freiwillige Erklärung sinnvoll ist.

10) Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Lassen Sie Ihre Steuererklärungen jedoch z.B. von Meyer & Partner erstellen, verlängert sich der Abgabezeitraum bis zum 28.Februar des Folgejahres.

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